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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 82/97 |
§§: | AO 1977 § 162, AO 1977 § 146 Abs. 1, EStG § 4 Abs. 4, UStG § 22 |
Schlagwörter | Schätzung, Drittaufwand, Nutzung, Entnahme, Kassenbuchführung |
Rechtsfrage: | Zuschätzung durch BP wegen Mängel in der Kassenführung (offene Ladenkasse) und ungeklärter Darlehenszuflüsse. Nutzung der Geschäftsräume des Ehegatten als private Nutzungsentnahme? Zahlung der anteiligen Kosten durch Ehegatten als Drittaufwand Betriebsausgaben? Bei Ehegatten geringere Anforderungen an die Anerkennung des verkürzten Zahlungsweges? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 23.06.1997 |
Vorinstanz/AZ: | 8239/96 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.06.2000 |
Erledigungs-Az: | III R 82/97 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 13 71 |