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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 74/01 |
§§: | ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, BGB § 516 |
Schlagwörter | Schenkungsteuer, Freigebige Zuwendung, Ehegatten, Gütertrennung, Steuererstattung, Einkommensteuer, Verlustausgleich, Ausgleichszahlung |
Rechtsfrage: | Ausgleichszahlungen des Ehegatten bei Steuererstattungen als freigebige Zuwendungen: Stimmt ein im Güterstand der Gütertrennung lebender Ehegatte, der negative Einkünfte erzielt, der Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer zu, und ergibt sich hieraus für den anderen Ehegatten ein steuerlicher Vorteil den dieser auszugleichen hat, so handelt es sich hierbei in den Fällen, in denen dem Ehegatten (noch) keine bleibenden Vermögensnachteile entstanden waren, um freigebige Zuwendungen, die der Schenkungsteuer unterliegen? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 04.10.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 1832/00 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 52 98 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 02.07.2004 |
Erledigungs-Az: | II R 74/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 38 54 |