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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 49/98 |
§§: | StBerG § 46 Abs. 1, StBerG § 40a, StBerO § 70, StBerO § 19 |
Schlagwörter | Staatsbürgerschaft, Prüfungsbefreiung, Gutgläubigkeit |
Rechtsfrage: | Bestellung als Steuerbevollmächtigter am 15. Okt. 1990 ohne Staatsbürgerschaft der DDR, praktische Erfahrungen auf dem Gebiet des Steuerrechts der ehem. DDR, vorausgehende Zulassung als Helfer in Steuersachen und ohne (schriftliche) Prüfungsbefreiung nach Antragstellung (als Helfer in Steuersachen) Anfang Juni 1990. -Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 22.04.1998 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 322/96 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.01.1999 |
Erledigungs-Az: | VII R 49/98 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet - (Verfassungsbeschwerde 1 BvR 471/99 wurde nicht zur Entscheidung angenommen) |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 59 14 |