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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 89/99
§§: EStG § 32 Abs. 4 Nr. 3, EStG § 63 Abs. 1 Satz 2, BSHG § 39 Abs. 3, BSHG § 40 Abs. 1 Nr. 8
Schlagwörter Kindergeld, Behinderter, Sozialleistung, Eigene Einkünfte, Bezüge
Rechtsfrage: Kindergeldanspruch für ein behindertes, über 27 Jahre altes Kind. Führt die Eingliederungshilfe nach dem BSHG - ggf. neben eigenen Einkünften aus der Tätigkeit in einer Behindertenwerkstatt und Leistungen aus der Pflegeversicherung - zu "eigenen Bezügen" des Kindes und dazu, daß das Kind in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten und somit sein Existenzminimum gedeckt ist? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Bremen
Vorinstanz/Datum: 06.05.1999
Vorinstanz/AZ: 4 98 161 K 1
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.05.2000
Erledigungs-Az: VI R 89/99
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 13 55