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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvL 15/14 (BVerfG)
§§: EStG § 50 d Abs. 10, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, DBA-Italien Art. 7 Abs. 7, DBA-Italien Art. 11 Abs. 2, GG Art. 20 Abs. 3, GG Art. 25, GG Art. 59 Abs. 2
Schlagwörter Doppelbesteuerung, Zinsen, Betriebsstätte, Atypisch stille Gesellschaft, Personengesellschaft, Italien, Sondervergütung, Treaty Override
Rechtsfrage: Tatbestands- und Verfassungsmäßigkeit von § 50 d Abs. 10 EStG 2002/2009 und der dazu ergangenen Übergangsvorschriften - Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen - Vorrang der prinzipiellen Völkerrechtsfreundlichkeit des GG - Zulässigkeit eines Treaty Override - Normenkontrollverfahren
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 11.12.2013
Vorinstanz/AZ: I R 4/13
Vorinstanz/Fundstelle: DStR 2014 S. 306
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 04 27