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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 43/00 |
§§: | EStG § 4, EStG § 5, EStG § 6, KStG § 8 Abs. 3 S. 2 |
Schlagwörter | Pensionsrückstellung, Verdeckte Gewinnausschüttung, Betriebsaufspaltung, Aktivierung, Bilanz |
Rechtsfrage: | Streitig ist, ob im Rahmen der Betriebsaufspaltung die Differenz zwischen einem in der Betriebsgesellschaft zu hoch bilanzierten Barwert einer Pensionsrückstellung und dem zulässigen Barwert als verdeckte Gewinnausschüttung zeitkongruent bei dem Besitzeinzelunternehmen zu aktivieren ist. - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 15.06.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 4051/98 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 04 31 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.04.2002 |
Erledigungs-Az: | III R 43/00 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 85 44 |