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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 111/96 |
§§: | EStG § 10 e Abs. 6 |
Schlagwörter | Wohneigentumsförderung, Vorkosten, Zinsen, Miteigentum, Zeitlicher Zusammenhang |
Rechtsfrage: | Schuldzinsen als abziehbare Vorkosten bei späterem Erwerb (14 Monate nach Fertigstellung) eines Miteigentumsanteils an dem auf dem Grundstück der (jetzigen) Ehefrau errichteten, vom Kläger mitfinanzierten Einfamilienhaus. Stehen die Schuldzinsen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem späteren Miteigentumserwerb? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 21.05.1996 |
Vorinstanz/AZ: | 16 K 265/95 E |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.07.2001 |
Erledigungs-Az: | X R 111/96 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 51 16 |