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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 16/02 |
§§: | EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a, EStG § 34 Abs. 1, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2 |
Schlagwörter | Entschädigung, Einheitlichkeit, Außerordentliche Einkünfte, Zusammenballung, Abfindung |
Rechtsfrage: | 1. Liegen ermäßigt zu besteuernde Entschädigungen oder eine dem vollen Steuersatz unterliegende einheitliche Entschädigung vor, wenn zwischen dem Ende des Arbeits- und des Beschäftigungsverhältnisses 3 Jahre liegen, zum jeweiligen Ereignis eine Einmalzahlung erfolgte und die Abfindung(en) in einer vertraglichen Regelung festgelegt wurden? - 2. Ist ggf. eine Ausnahme vom Grundsatz der Zusammenballung im Sinne des § 34 EStG anzuerkennen, wenn die Vertragsgestaltung der Erhaltung der Zusatzversorgung dienen sollte bzw. ist der Sachverhalt mit anderen Ausnahmefällen vergleichbar ? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 16.05.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 3263/99 E |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2002 S. 1169 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 99 06 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.05.2003 |
Erledigungs-Az: | XI R 16/02 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 42 85 |