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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | 2 BvR 1088/02 (BVerfG) | 
| §§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 2 | 
| Schlagwörter | Verfassungsbeschwerde, Kindergeld, Halbwaisenrente, Bezüge, Kind | 
| Rechtsfrage: | Verfassungsbeschwerde gegen BFH-Entscheidung: Kindergeld: Halbwaisenrenten als Bezüge des Kindes. | 
| Vorinstanz: | BFH | 
| Vorinstanz/Datum: | 26.04.2002 | 
| Vorinstanz/AZ: | VIII B 169/01 | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | BFH/NV 2002 S. 1029 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 86 32 | 
| Erledigendes Gericht: | BVerfG | 
| Erledigungs-Datum: | 05.11.2003 | 
| Erledigungs-Az: | 2 BvR 1088/02 | 
| Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen | 
