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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 6/99
§§: GrEStG § 4 Nr. 5, EinigVtr Art. 21, EinigVtr Art. 22
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Steuerbefreiung, Grundstücksübertragung, Neue Bundesländer, Einigungsvertrag, Wohnungsbaugesellschaft, Gemeinde, Wohnzwecke
Rechtsfrage: Erfaßt die Ausnahme von der Besteuerung nach § 4 Nr. 5 GrEStG nur den Erwerb eines Grundstücks, das nach Art. 21 und 22 des Einigungsvertrages in das Eigentum einer Kommune übergegangen ist, wenn es Wohnzwecken dient, oder jeden Grundstückserwerb (hier: sozio-kulturelles Zentrum) durch eine Wohnungsgesellschaft, deren Anteile sich ausschließlich in der Hand der übertragenden Kommune befinden? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 12.11.1998
Vorinstanz/AZ: 2 K 148/98
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1999 S. 139
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.07.2000
Erledigungs-Az: II R 6/99
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 13 64