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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 52/11 (BFH)
§§: ErbStG § 5 Abs. 2, ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 1, BGB § 2303
Schlagwörter Erbschaftsteuer, Pflichtteilsanspruch, Zugewinnausgleich
Rechtsfrage: Erwerb auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs: Entfaltet eine Vergleichsvereinbarung über den bestehenden Zugewinnausgleichs- und Pflichtteilsanspruch nur für den Pflichtteilsanspruch erbschaftsteuerrechtliche Wirkung? Stellt die Zugewinnausgleichsforderung eine Erblasserschuld dar, die ihren Rechtsgrund gemäß § 5 Abs. 2 ErbStG im ehelichen Güterrecht hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 07.09.2011
Vorinstanz/AZ: 4 K 803/11 Erb
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 08 89
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.09.2012
Erledigungs-Az: II R 52/11 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 14 08