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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 2/17 (BFH)
§§: EStG § 11 Abs. 2 Satz 2, AO § 108 Abs. 3, UStG § 18 Abs. 1 Satz 4, EStG § 4 Abs. 3
Schlagwörter Zufluss, Fälligkeit, Regelmäßig wiederkehrende Ausgabe, Umsatzsteuervorauszahlung, Frist
Rechtsfrage: Ist § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG so auszulegen, dass § 108 Abs. 3 AO für die Umsatzsteuervorauszahlung keine Bedeutung hat, sofern das Ende der Frist des § 18 Abs. 1 Satz 4 UStG auf einen Samstag oder Sonntag fällt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 22.11.2016
Vorinstanz/AZ: 3 K 1092/16
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 10 93
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.06.2018
Erledigungs-Az: X R 2/17 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 16 81