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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 70/05
§§: BewG § 138, BewG § 146 Abs. 2, BewG § 146 Abs. 7, BewG § 147
Schlagwörter Bedarfsbewertung, Grunderwerbsteuer, Badepark, Bebautes Grundstück, Sonderfall
Rechtsfrage: Bedarfsbewertung eines Badeparks: Ist bei der Bedarfsbewertung eines Badeparks (mit Hallen- und Freibad, Sauna, Solarium und Gastronomie) dieser nach § 146 BewG für bebaute Grundstücke oder nach § 147 BewG für Sonderfälle zu bewerten und ist bei Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts durch den Kläger dieser zu berücksichtigen (§ 146 Abs. 7 BewG)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 22.06.2004
Vorinstanz/AZ: 2 K 2833/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 09 83
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.01.2008
Erledigungs-Az: II R 70/05 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG