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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI R 3/04 |
| §§: | EStG § 3 Nr. 12 Satz 2, EStG § 9 Abs. 1 Satz 1 |
| Schlagwörter | Aufwandsentschädigung, Miete, Arbeitszimmer, Werbungskosten |
| Rechtsfrage: | Rechtliche Einordnung einer vom Arbeitgeber aus einer öffentlichen Kasse an die im Außendienst tätige Betriebsprüferin pauschal gezahlten Mietentschädigung für die dienstliche Nutzung einer innerhalb der Wohnräume befindlichen "Arbeitsecke" als steuerfreie Aufwandsentschädigung i.S. des § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG? Ist die Steuerfreiheit nur dann gegeben, wenn die Entschädigung dazu bestimmt ist, Aufwendungen abzugelten, die steuerlich als Werbungskosten abziehbar wären, was wegen der fehlenden räumlichen Trennung des Arbeits- zum Wohnbereich hier nicht der Fall ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | Hessisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 30.09.2003 |
| Vorinstanz/AZ: | 5 K 2919/03 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 25 05 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 29.11.2006 |
| Erledigungs-Az: | VI R 3/04 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 00 40 |