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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 5/10 (BFH)
§§: EStG § 50 d Abs. 10, DBA-Großbritannien Art. VII Abs. 5, DBA-Großbritannien Art. XVI
Schlagwörter Einheitswert des Betriebsvermögens, Darlehen, Atypische stille Gesellschaft, Doppelbesteuerung
Rechtsfrage: Anwendbarkeit und Auswirkungen des § 50 d Abs. 10 EStG im Rahmen des Art. XVI DBA-Großbritannien: Ist ein Darlehen, das dem inländischen Geschäftsinhaber vom atypisch stillen Gesellschafter zur Verwendung für Betriebsstätten in Großbritannien gewährt wurde, in den Einheitswert des Betriebsvermögens der atypisch stillen Gesellschaft einzubeziehen und ist dafür ein Einheitswert des Betriebsvermögens festzustellen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 03.12.2009
Vorinstanz/AZ: IV 322/2005
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 07 17
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.07.2012
Erledigungs-Az: II R 5/10 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 29 71