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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV B 144/97
§§: EStG § 4 Abs. 4, EStG § 4 Abs. 5 Nr. 4, EStG § 12, EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2
Schlagwörter Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, Sonderbetriebsausgaben, Reisekosten
Rechtsfrage: Kann eine GbR stillschweigend vereinbart werden? Kann der in einem Strafurteil verhängte Wertersatz (§§ 73, 73 a StGB) nicht als Sonderbetriebsausgaben berücksichtigt werden? Begründet die Schätzung von Reisekosten durch das Strafgericht einen Betriebsausgabenabzug?
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 31.07.1997
Vorinstanz/AZ: 6 K 70/93
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1998 S. 286
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.02.1999
Erledigungs-Az: IV B 144/97 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: IV R 31/99 - erledigt durch BFH-Urteil vom 6.4.2000, IV R 31/99
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 98 58 52