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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 29/03 |
§§: | EigZulG § 9 Abs. 2 Satz 3, EigZulG § 15 Abs. 1 Satz 2, AO 1977 § 163 |
Schlagwörter | Miteigentumsanteil, Miteigentümer, Nutzung, Billigkeit, Eigenheimzulage |
Rechtsfrage: | Eigenheimzulage für Miteigentumsanteil an einem als Einfamilienhaus bewerteten Grundstück mit tatsächlich zwei - später nach WEG geteilten - Wohnungen: Kann der Kläger für die von ihm aufgrund schuldrechtlicher Vereinbarung allein genutzte Wohnung den vollen Zulagenbetrag erhalten, oder ist die Eigenheimzulage auf den Miteigentumsanteil zu begrenzen? Kann die Billigkeitsregelung in Tz. 66 des BMF-Schreibens vom 10.12.1998 (BStBl I, 190) auch dann angewendet werden, wenn das Haus von beiden Miteigentümern in getrennten Wohnungen genutzt wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 15.01.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 245/02 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 50 90 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.05.2004 |
Erledigungs-Az: | III R 29/03 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 27 19 |