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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 72/04
§§: AO 1977 § 218 Abs. 2, AO 1977 § 47, AO 1977 § 226, InsO § 96 Abs. 1
Schlagwörter Abrechnungsbescheid, Aufrechnung, Umbuchungsmitteilung
Rechtsfrage: Stellt eine maschinell gefertigte Umbuchungsmitteilung, die den Hinweis enthält, dass gegenteilige Buchungswünsche umgehend mitzuteilen sind, eine wirksame Aufrechnungserklärung dar? - Zulassung durch FG - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG des Landes Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 26.10.2004
Vorinstanz/AZ: 3 K 1661/02
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2005 S. 675
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 10 92
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.07.2005
Erledigungs-Az: VII R 72/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 39 66