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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 75/98 |
§§: | UStG § 10 Abs. 1 Satz 3 J: 1993, UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 J: 1993, UStG § 4 Nr. 8 Buchst. c J: 1993, AO 1977 § 42 |
Schlagwörter | Entgelt, Leistungsaustausch, Forderungsverkauf, Gestaltungsmißbrauch |
Rechtsfrage: | Stellen die Zahlungen eines Dritten Entgelt von dritter Seite i.S. des § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG für erbrachte steuerpflichtige Leistungen oder Entgelt für einen steuerfreien Forderungsverkauf dar? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 21.07.1998 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 5414/96 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.10.2001 |
Erledigungs-Az: | V R 75/98 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 58 91 |