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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | 1 BvR 1296/13 (BVerfG) | 
| §§: | AO § 152, AO § 181, FGO § 102 | 
| Schlagwörter | Personengesellschaft, Verspätungszuschlag, Ermessen | 
| Rechtsfrage: | Verspätungszuschlag für Feststellungserklärung einer GbR - Verfassungsbeschwerde | 
| Vorinstanz: | BFH | 
| Vorinstanz/Datum: | 06.11.2012 | 
| Vorinstanz/AZ: | VIII R 19/09 | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | BFH/NV 2013 S. 502 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 06 75 | 
| Erledigendes Gericht: | BVerfG | 
| Erledigungs-Datum: | 12.09.2014 | 
| Erledigungs-Az: | 1 BvR 1296/13 | 
| Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen | 
