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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 36/17 (BFH) |
§§: | UStG § 12 Abs. 2 Nr. 1, KN Pos. 0206 |
Schlagwörter | Ermäßigter Steuersatz, Einreihung, Tarifierung |
Rechtsfrage: | Ist bei der Prüfung, ob die Lieferung von Schlacht- und Schlachtnebenerzeugnissen (Lefzen bzw. Maulfleisch, Schlundfleisch und Geflügelfleisch) dem ermäßigten Steuersatz unterliegt, zu berücksichtigen, ob die Erzeugnisse genießbar und für den menschlichen Verzehr geeignet sind? (Herstellung der Schlachtnebenerzeugnisse in einem Heimtierfutterbetrieb, für den die strengen hygienischen Vorschriften des nationalen Lebensmittelrechts nicht greifen). - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 18.05.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 250/15 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2017 S. 1477 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 16 87 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.10.2018 |
Erledigungs-Az: | VII R 36/17 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 18 19 35 |