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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 45/03
§§: AO 1977 § 226 Abs. 1, AO 1977 § 251 Abs. 3, InsO § 95 Abs. 1 Satz 3, InsO § 96, UStG § 18 Abs. 1 Satz 3
Schlagwörter Aufrechnung, Insolvenz, Abrechnungsbescheid, Steuerfestsetzung
Rechtsfrage: Aufrechnung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Konnte das FA die aufgrund einer während des Insolvenzverfahrens abgegebenen berichtigten LSt-Anmeldung (für einen Monat vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens) entstandene Erstattung mit Steuern aufrechnen, die vor der Insolvenzeröffnung entstanden sind? Hat die ungeprüfte Anmeldung zur Tabelle den Charakter nicht bestandskräftiger Steuerfestsetzungen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 12.06.2003
Vorinstanz/AZ: 7 K 8105/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 47 72
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.05.2004
Erledigungs-Az: VII R 45/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 23 51