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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 78/06 (BFH) |
§§: | EStG § 18, BGB § 242, AO § 88 Abs. 1 |
Schlagwörter | Tatsächliche Verständigung, Außenprüfung, Treu und Glauben, Anfechtung |
Rechtsfrage: | Inwiefern sind die zivilrechtlichen Grundsätze zur Anfechtung, zum Wegfall der Geschäftsgrundlage oder zu § 242 BGB auf eine tatsächliche Verständigung im Rahmen einer Außenprüfung anwendbar? Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben, wenn bei Unterzeichnung der tatsächlichen Verständigung nicht auf die strafrechtliche Tragweite der Erklärung hingewiesen wurde? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 30.05.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 2674/03 E |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2006 S. 1306 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 33 23 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 01.09.2009 |
Erledigungs-Az: | VIII R 78/06 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 08 32 |