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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 32/06
§§: UStG 1999 § 4 Nr. 8 Buchst d, Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 3
Schlagwörter Steuerfreiheit, Technische Unterstützung, Kreditinstitut, Überweisung, Umsatzsteuer, Rechenzentrum
Rechtsfrage: Sind Leistungen, die ein Rechenzentrum gegenüber Kreditinstituten erbringt, als steuerfreier Umsatz im Überweisungsverkehr anzusehen, wenn sie lediglich die technische und elektronische Unterstützung der Kreditinstitute umfasst und die Kreditinstitute die für den Überweisungsumsatz wesentlichen und spezifischen Tätigkeiten ausführen? - Gilt dies entsprechend für im Lastschriftverfahren, im Zahlungsverkehr, im Einlagengeschäft und im Kontokorrentgeschäft erbrachten Umsätze, wenn sich die Verantwortung des Rechenzentrums auf die technische Ausführung beschränkt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 09.03.2005
Vorinstanz/AZ: 3 K 5039/02
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2005 S. 1397
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 38 23
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.06.2008
Erledigungs-Az: V R 32/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 33 15