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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 35/06
§§: EStG § 7 g Abs. 4 Satz 2, EStG § 16
Schlagwörter Ansparrücklage, Auflösung, Veräußerungsgewinn
Rechtsfrage: Ist die veräußerungsbedingte Auflösung einer nach § 7 g EStG gebildeten Ansparrücklage dem tarifbegünstigten Veräußerungsgewinn oder dem laufenden Gewinn zuzurechnen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 30.09.2005
Vorinstanz/AZ: 8 K 1614/02 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 46 95
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.05.2007
Erledigungs-Az: X R 35/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 32 18