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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-539/09 (EuGH) |
§§: | EG Art. 248 Abs. 1, Abs. 2. Abs. 3, EG art. 10, VO (EG) Nr. 1605/2002 Art. 140 Abs. 2, VO (EG) Nr. 1605/2002 |
Schlagwörter | EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Rechnungshof, Prüfung |
Rechtsfrage: | Hat die Bundesrepublik Deutschland dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 248 Abs. 1, 2 und 3 EG, Art. 140 Abs. 2 und Art. 142 Abs. 1 der VO Nr. 1605/2002 sowie Art. 10 EG verstoßen, dass sie sich geweigert hat, dem Rechnungshof zu gestatten, in Deutschland Prüfungen hinsichtlich der in der VO Nr. 1605/2002 und den einschlägigen Durchführungsvorschriften geregelten Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer durchzuführen? |
Vorinstanz: | Bundesrepublik Deutschland ./. Kommission |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2010 C Nr. 51 S. 24 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 15.11.2011 |
Erledigungs-Az: | Rs C-539/09 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 39 87 |