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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 131/98 |
§§: | AO 1977 § 227, AO 1977 § 233 a, FGO § 102 |
Schlagwörter | Erlaß, Nachforderungszinsen, Sachliche Unbilligkeit, Zinsvorteil |
Rechtsfrage: | Sind durch die Richtigstellung eines Umwandlungsvorgangs (gebotene rückwirkende Verlagerung in das Jahr 1988 gem. § 2 Abs. 1 UmwStG 1977) für den Veranlagungszeitraum 1989 entstandene Nachforderungszinsen aus sachlichen Billigkeitsgründen zu erlassen, weil die sich aus demselben Sachverhalt für 1988 ergebende Erstattung nicht verzinst wird (Vollverzinsung erst für nach dem 31.12.1988 entstandene Steueransprüche)? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 07.07.1998 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 305/97 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.04.1999 |
Erledigungs-Az: | X R 131/98 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision zurückgenommen |