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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 73/99 |
§§: | EStDV § 82 b, HGB § 255 Abs 2, EStG § 7 |
Schlagwörter | Anschaffungsnaher Aufwand |
Rechtsfrage: | Lässt sich auch im Falle von anschaffungsnahen Aufwendungen eine wesentliche Verbesserung i.S. von § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB nicht allein nach der Höhe der Aufwendungen bestimmen; hier: Nach Gebäudeerwerb aufgewandte Renovierungskosten in Höhe von rd. 28 % des Kaufpreises als sofort abziehbarer - nach § 82 b EStDV verteilbarer - Erhaltungsaufwand? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 31.08.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 1234/98 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.08.2002 |
Erledigungs-Az: | IX R 73/99 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | BFH-Beschluss vom 21.11.2000, IX R 73/99 (Beitrittsaufforderung an BMF) - erledigt durch BFH-Urteil vom 20.8.2002 - IX R 73/99 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 14 01 |