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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 11/04
§§: FGO § 56, FGO § 120 Abs. 2, EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a
Schlagwörter Wiedereinsetzung, Rentenversicherung, Darlehen, Kreditvermittlung, Werbungskosten
Rechtsfrage: 1. Wiedereinsetzung für -rechtzeitig abgesandte, beim BFH aber nicht eingegangene- Revisionsbegründung? - 2. Sind die beim Abschluss einer sofort beginnenden Rentenversicherung gegen fremdfinanzierte Einmalzahlung angefallenen Kreditvermittlungsgebühren nur in Höhe von 2 v.H. des Darlehensbetrages oder in voller Höhe als Werbungskosten bei den sonstigen Einkünften zu berücksichtigen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 16.10.2003
Vorinstanz/AZ: 10 K 2634/99 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 19 96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.02.2005
Erledigungs-Az: X R 11/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unzulässig
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 26 28