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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 95/00
§§: DBA-Niederlande Art. 13, KapErhStG § 7, KapErhStG § 5
Schlagwörter Pauschalierung, Ausland, Kapitalerhöhung, Gemeinschaftsrecht
Rechtsfrage: Befreit § 7 KapErhStG auch unter § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG fallende und gemäß Art. 13 DBA-Niederlande im Inland steuerlich zu erfassende sonstige Bezüge? Muss eine mögliche Freistellung im Rahmen der deutschen Abgeltungssteuer auch für niederländische Abgeltungstatbestände gelten? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 21.06.2000
Vorinstanz/AZ: 16 K 101/89 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 61 37
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.01.2003
Erledigungs-Az: I R 95/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet