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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 12/08 |
§§: | VersStG § 1 Abs. 1, VersStG § 2 Abs. 1, VersStG § 3 Abs. 1 |
Schlagwörter | Versicherungsteuer, Bemessungsgrundlage, Entgelt, Rückdeckungsversicherung |
Rechtsfrage: | Bemessungsgrundlage der Versicherungsteuer bei Kommunalversicherung - Schadenexzedentenversicherung: Ist bei einem nichtrechtsfähigen Verein, der eine kommunale Verrechnungsstelle zum Ausgleich von Haftpflichtschäden betreibt, nur der Spitzenausgleich der Versicherungsteuer zu unterwerfen, weil sich der Versicherungsschutz auf den Ausgleich von Überschäden beschränkt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 05.12.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 5710/04 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2008 S. 824 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 18 81 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 08.12.2010 |
Erledigungs-Az: | II R 12/08 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 05 89 |