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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 65/03 |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 a |
Schlagwörter | Kindergeld, Berufsausbildung, Promotion |
Rechtsfrage: | Befindet sich die volljährige Tochter nach dem Abschluss ihres Pharmaziestudiums und der Approbation weiter in Berufsausbildung, wenn sie anschließend als wissenschaftliche Angestellte bei einer Hochschule mit einer Arbeitszeit von 50 % der Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten beschäftigt ist und dabei promovieren kann? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 26.09.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 16 K 4/02 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 02 72 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.03.2004 |
Erledigungs-Az: | VIII R 65/03 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 38 61 |