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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 54/14 (BFH)
§§: EStG § 20 Abs. 4 a Satz 4, EStG § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Satz 1, EStG § 52 a Abs. 10 Satz 10
Schlagwörter Veräußerungsgewinn, Aktie, Bezugsrecht, Anschaffungskosten, Verstrickung
Rechtsfrage: Ist bei Veräußerung junger Aktien, welche durch Verwendung von Bezugsrechten erworben wurden, die aus bereits vor dem 1.1.2009 angeschafften und nicht mehr steuerverstrickten Altanteilen abgespalten sind, entsprechend der bis Ende 2008 geltenden Rechtslage und abweichend von § 20 Abs. 4 a Satz 4 EStG neben der geleisteten Einlage auch der tatsächliche Wert der Bezugsrechte als Anschaffungskosten der neuen Anteile anzusetzen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 23.10.2014
Vorinstanz/AZ: 10 K 3473/12
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2015 S. 209
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 33 89
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.05.2017
Erledigungs-Az: VIII R 54/14
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 12 43