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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 15/10 (BFH)
§§: EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, BGB § 2174, BGB § 2032
Schlagwörter Erbe, Testament, Erbfolge, Vergleich, Mitunternehmer, Vermächtnis, Erbauseinandersetzung, Rückwirkung
Rechtsfrage: Wurden die Angehörigen der verstorbenen Kommanditistin Mitunternehmer der KG, weil das Testament, mit dem sie von der Erbfolge ausgeschlossen wurden, zunächst nicht aufgefunden wurde, oder scheidet die Annahme der Mitunternehmerstellung mangels Inbesitznahme des Erbes aus? Sind sie hinsichtlich der von den tatsächlichen an die vermeintlichen Erben geleisteten Zahlungen nur als Vermächtnisnehmer anzusehen? Wirkt ggfs. die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft steuerlich auf den Todestag zurück? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 19.01.2010
Vorinstanz/AZ: 1 K 2093/07 F
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2010 S. 918
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 28 28
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.05.2014
Erledigungs-Az: IV R 15/10