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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 64/97 |
§§: | EStG § 4 Abs. 5 Nr. 8 Satz 4, KStG § 8 Abs. 1 |
Schlagwörter | Betriebsausgabe, Bußgeld, Geldbuße, Kartellamt, Strafe |
Rechtsfrage: | Unterliegt eine Geldbuße dem Betriebsausgabenabzugsverbot des § 4 Abs. 5 Nr. 8 Satz 4 EStG, die das Bundeskartellamt verhängt hat (Mehrerlösberechnung nach § 38 Abs. 4 GWB statt Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils im Sinne des § 17 Abs. 4 OWiG)? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 24.04.1997 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 55/95 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.06.1999 |
Erledigungs-Az: | I R 64/97 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 99 19 13 |