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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 81/97 |
§§: | KStG § 8 Abs. 4, KStG § 54 Abs. 6 |
Schlagwörter | Verlustvortrag, Verfassung, Mantelkauf, Rückwirkung |
Rechtsfrage: | Ist die Neufassung von § 8 Abs. 4 KStG für den Veranlagungszeitraum 1990 auch auf diejenigen Fälle anzuwenden, in denen GmbH-Anteile vor dem 30.6.1988 verkauft worden sind? Handelt es sich bei der Neufassung verfassungsrechtlich um eine echte Rückwirkung? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 24.04.1997 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 172/94 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1997 S. 1052 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.02.1998 |
Erledigungs-Az: | I R 81/97 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 16 36 |