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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-160/13 (EuGH)
§§: Richtlinie 2006/112/EG Art. 140 Buchst. a, Buchst. b
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Steuerbefreiung, Niederlande, innergemeinschaftlicher Erwerb, Zahnersatz, Lieferung
Rechtsfrage: Ist Art. 140 Buchst. a und b RL 2006/112/EG dahin auszulegen, dass die in diese Bestimmung aufgenommene Mehrwertsteuerbefreiung nicht für den innergemeinschaftlichen Erwerb von Zahnersatz gilt? Wenn nicht, ist dann an die Anwendung der Befreiung die Bedingung geknüpft, dass der Zahnersatz aus dem Ausland von einem Zahnarzt oder Zahntechniker und/oder an einen Zahnarzt oder Zahntechniker geliefert wurde?
Vorinstanz: Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2013 Nr. C 178 S. 4
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 26.02.2015
Erledigungs-Az: Rs C-144/13, C-154/13, C-160/13