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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvR 2315/13 (BVerfG)
§§: EStG 2002 § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. a, SGB VI § 33 Abs. 4, SGB VI § 47
Schlagwörter Erziehungsrente, Besteuerungsanteil, Schadenersatzrente, Unterhaltsrente, Steuerbarkeit
Rechtsfrage: Erziehungsrenten sind mit dem Besteuerungsanteil zu besteuern - Abgrenzung zu nicht steuerbaren Schadensersatzrenten oder Unterhaltsrenten - Verfassungsbeschwerde
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 19.08.2013
Vorinstanz/AZ: X R 35/11
Vorinstanz/Fundstelle: BFHE 242 S. 364
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 25 76
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 25.10.2017
Erledigungs-Az: 2 BvR 2315/13
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen