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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 2/09 (BFH)
§§: AO § 181 Abs. 5, EStG § 10 d Abs. 4, AO § 171 Abs. 10
Schlagwörter Feststellungsbescheid, Verlustfeststellung
Rechtsfrage: Änderung der Verlustfeststellung nach § 10 d EStG nach Eintritt der Feststellungsverjährung: Kann nach einer Erhöhung des Verlustvortrags zum 31.12.1994 und unterlassener Änderung des Verlustfeststellungsbescheids zum 31.12.1995 gemäß 175 Abs. 1 Nr. 1 AO der Verlustfeststellungsbescheid zum 31.12.1995 oder die der Folgejahre trotz mittlerweile eingetretener Feststellungsverjährung gemäß § 181 Abs. 5 AO geändert werden? Schließt § 181 AO die Anwendung des § 171 Abs. 10 AO generell aus? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 10.12.2008
Vorinstanz/AZ: 2 K 642/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 27 30
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.08.2009
Erledigungs-Az: IX R 2/09 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 40 72