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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 89/99 |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Nr. 3, EStG § 63 Abs. 1 Satz 2, BSHG § 39 Abs. 3, BSHG § 40 Abs. 1 Nr. 8 |
Schlagwörter | Kindergeld, Behinderter, Sozialleistung, Eigene Einkünfte, Bezüge |
Rechtsfrage: | Kindergeldanspruch für ein behindertes, über 27 Jahre altes Kind. Führt die Eingliederungshilfe nach dem BSHG - ggf. neben eigenen Einkünften aus der Tätigkeit in einer Behindertenwerkstatt und Leistungen aus der Pflegeversicherung - zu "eigenen Bezügen" des Kindes und dazu, daß das Kind in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten und somit sein Existenzminimum gedeckt ist? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Bremen |
Vorinstanz/Datum: | 06.05.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 4 98 161 K 1 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.05.2000 |
Erledigungs-Az: | VI R 89/99 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 13 55 |