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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | II R 58/02 |
| §§: | BewG § 148 Abs. 1, BewG § 145 Abs. 3 Satz 3, BewG § 146 Abs. 7 |
| Schlagwörter | Bedarfsbewertung, Feststellung, Grundbesitzwert, Wertermittlung, Gebäude, Erbbaurecht, Öffnungsklausel |
| Rechtsfrage: | Bedarfsbewertung eines Erbbaurechts mit Gebäude: Keine Berücksichtigung des Mindestwerts für Grund und Boden nach § 146 Abs. 6 BewG bei der Wertermittlung des Erbbaurechts mit Gebäude? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 03.09.2002 |
| Vorinstanz/AZ: | 1 K 526/01 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 02 76 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 17.05.2006 |
| Erledigungs-Az: | II R 58/02 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 38 11 |