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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 80/98
§§: AO 1977 § 182, AO 1977 § 179 Abs 1, AO 1977 § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a, EStG § 2 Abs 1, EStG § 10 d Abs 3, EStG § 15, EStG § 21
Schlagwörter Bindungswirkung, Feststellungsbescheid, Grundlagenbescheid, Folgebescheid, Umqualifizierung, Einkunftsart
Rechtsfrage: Können Einkünfte aus verschiedenen Grundstücksgesellschaften, die auf der Gesellschaftsebene als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung festgestellt worden sind, im Einkommensteuerbescheid / im Bescheid über die Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs der Gesellschafter in gewerbliche Einkünfte umqualifiziert und mit abweichenden Beträgen (ohne Abänderung der Bescheide auf der Gesellschaftsebene) der Besteuerung zugrunde gelegt werden? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 23.07.1998
Vorinstanz/AZ: 11 K 5679/96 E, F
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1998 S. 1682
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.02.2006
Erledigungs-Az: IX R 80/98 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Vorlage an Großen Senat durch BFH-Beschluss vom 30.10.2002 , IX R 80/98 - Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 25 53