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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 2/25 (BFH) |
§§: | UStG § 4 Nr. 14 Buchst. b, RL 2006/112/EG Art. 132 Abs. 1 Buchst. b |
Schlagwörter | Umsatzsteuerfreiheit, Krankenhaus, Privatklinik, Vergleichbarkeit |
Rechtsfrage: | Zur Vergleichbarkeit von Krankenhausbehandlungen durch private Krankenhäuser und öffentlich-rechtliche Krankenhäuser i.S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL: 1. Wie ist das Merkmal der "Kostennähe" zu bestimmen, das der Beurteilung dient, ob die zulasten der Patienten gehenden Behandlungskosten eines privaten Krankenhauses den Behandlungskosten nahekommen, die der Patient eines öffentlich-rechtlichen Krankenhauses für gleichartige Leistungen trägt? - 2. Kann das DRG-Abrechnungssystem hierbei Vergleichsmaßstab für die Bestimmung der "Kostennähe" sein oder ist der jeweilige Höchstwert der Kalkulationskrankenhäuser für die Beurteilung heranzuziehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 15.01.2025 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 256/17 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 25 03 24 |