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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 22/04
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3
Schlagwörter Selbstunterhalt, Behinderung, Kindergeld, Bezüge
Rechtsfrage: Gehört bei der Prüfung, ob ein volljähriges, behindertes, in einer eigenen Wohnung lebendes Kind imstande ist, sich selbst zu unterhalten, die vom Sozialleistungsträger gewährte Hilfe zum Lebensunterhalt zu den anrechenbaren Bezügen i.S. von § 32 Abs. 4 EStG? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Sonstige Person
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 10.07.2002
Vorinstanz/AZ: 9 K 4317/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 99 41
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.11.2004
Erledigungs-Az: VIII R 22/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision teilweise unzulässig - Revision teilweise begründet - Aufhebung des FG-Urteils t
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 15 87