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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-345/99 (EuGH) |
§§: | Richtlinie 77/388/EWG (6. EG-Richtlinie) Art. 17 Abs. 2, 6 |
Schlagwörter | Vorsteuerabzug, Fahrschule, Kraftfahrzeug, EG, Nutzung |
Rechtsfrage: | Hat die Französische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtung aus Artikel 17 Abs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG (6. EG-Richtlinie) verstoßen, dass sie für Fahrzeuge, die von Steuerpflichtigen verwendet werden, die Fahrunterricht erteilen, die Bedingung aufstellt, dass sie ausschließlich für diese Tätigkeit verwendet werden, damit das Recht auf Vorsteuerabzug der Mehrwertsteuer, die beim Erwerb dieser Gegenstände geschuldet war, ausgeübt werden kann? |
Vorinstanz: | Kommission ./. Französische Republik |
Vorinstanz/Datum: | 17.09.1999 |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EG 1999 Nr. C 333 S. 19 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 14.06.2001 |
Erledigungs-Az: | Rs C-345/99 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 04 36 |