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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 11/25 (BFH)
§§: FGO § 52 a Abs. 3 Satz 1 Alt. 1, FGO § 52 a Abs. 3 Satz 1 Alt. 2
Schlagwörter Elektronische Signatur, Elektronische Übermittlung, Wirksamkeit, Vollmacht
Rechtsfrage: Liegt eine wirksame Einreichung elektronischer Dokumente vor, wenn es an der Identität von signierender und übermittelnder Person fehlt, aber eine Bevollmächtigung zur Übermittlung beigefügt wurde? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 27.05.2025
Vorinstanz/AZ: 15 K 626/25
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 25 10 80