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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VIII R 11/25 (BFH) |
| §§: | FGO § 52 a Abs. 3 Satz 1 Alt. 1, FGO § 52 a Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 |
| Schlagwörter | Elektronische Signatur, Elektronische Übermittlung, Wirksamkeit, Vollmacht |
| Rechtsfrage: | Liegt eine wirksame Einreichung elektronischer Dokumente vor, wenn es an der Identität von signierender und übermittelnder Person fehlt, aber eine Bevollmächtigung zur Übermittlung beigefügt wurde? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Köln |
| Vorinstanz/Datum: | 27.05.2025 |
| Vorinstanz/AZ: | 15 K 626/25 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 25 10 80 |