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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 27/09 (BFH)
§§: EStG § 8 Abs. 1, EStG § 8 Abs. 2 Satz 1, EStG § 8 Abs. 2 Satz 9, EStG § 19, EStG § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
Schlagwörter Barlohn, Sachbezug, Freigrenze, Tankstelle, Vertrauensschutz, Pauschalierung
Rechtsfrage: Stellt eine vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer überlassene Tankkarte, mit welcher dieser berechtigt wird, an einer Vertragstankstelle des Arbeitgebers monatlich mit einem Höchstbetrag von 44 EUR zu tanken, einen Barlohn oder einen Sachbezug mit der Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG i.H.v. 44 EUR dar? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 18.12.2008
Vorinstanz/AZ: 13 K 2626/07
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2009 S. 1373
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 20 63
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.11.2010
Erledigungs-Az: VI R 27/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 02 57