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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VII R 18/25 (BFH) |
| §§: | VO (EG) Nr. 88/97 |
| Schlagwörter | Bewilligung, Erweiterung, Einfuhr |
| Rechtsfrage: | Antidumpingzoll - Befreiung bestimmter Fahrradteile mit Ursprung in der Volksrepublik China: 1. Antrag auf rückwirkende Erweiterung der Bewilligung ohne Einschränkungen nach Art. 14 Buchst. a bis c der Verordnung (EG) Nr. 88/97 (ABl EG 1997, Nr. L 17, 17). - 2. Begehren, die Einfuhr von 299 Stück eines bestimmten wesentlichen Fahrradteils je Kunde in einem Monat wieder zuzulassen. - Das Verfahren wird fortgesetzt, nachdem der EuGH mit Urteil vom 16.10.2025 Rs C-659/24 rechtskräftig entschieden hat. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG München |
| Vorinstanz/Datum: | 27.01.2022 |
| Vorinstanz/AZ: | 14 K 1797/19 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 10 80 |