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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 8/25 (BFH) |
§§: | AO § 191 Abs. 1 Satz 1, EStG § 39 c Abs. 1 Satz 1, EStG § 39 e Abs. 5 Satz 1, EStG § 42 d Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Haftung, Lohnsteuer, Arbeitgeber, Beschränkte Steuerpflicht, Steuerklasse |
Rechtsfrage: | Lohnsteuerhaftung des Arbeitgebers (im Streitfall für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer) bezüglich fehlerhafter Anwendung der Lohnsteuerklasse (Steuerklasse I statt VI) aufgrund von Verletzungen von Obliegenheitspflichten nach § 39 e Abs. 5 EStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 16.04.2025 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 155/22 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 25 09 67 |