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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 44/24 (BFH)
§§: EStG § 62 Abs. 2 Nr. 5, AufenthG § 60 a Abs. 2 Satz 3, AufenthG § 60 c Abs. 1, GG Art. 3
Schlagwörter Kindergeld, Ausbildung, Duldung, Verfassung
Rechtsfrage: Führt eine Ausbildungsduldung nach § 60 a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 60 c Abs. 1 AufenthG zu einem Anspruch auf Kindergeld? Ist § 62 Abs. 2 Nr. 5 EStG insoweit analog anzuwenden? Verstößt die Ungleichbehandlung von Personen mit einer Beschäftigungsduldung und Personen mit einer Ausbildungsduldung in § 62 Abs. 2 Nr. 5 EStG gegen Art. 3 GG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 28.11.2024
Vorinstanz/AZ: 14 K 14079/22
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 25 00 78