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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 6/25 (BFH) |
| §§: | KStG § 8 b Abs. 3 Satz 4, KStG § 8 b Abs. 3 Satz 5, KStG § 8 b Abs. 3 Satz 6, KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 |
| Schlagwörter | Gesellschafterdarlehen, Fremdwährungsdarlehen, Ausland, Konzern, Fremdvergleich, Währungsverlust, Verdeckte Gewinnausschüttung |
| Rechtsfrage: | Unbesicherte Gesellschafterdarlehen in Schweizer Franken an eine Schweizer Tochterkapitalgesellschaft und Refinanzierung durch eine inländische Schwestergesellschaft: Liegt hinsichtlich der vertraglich nicht vorgesehenen Teilrückzahlung eines Gesellschafterdarlehens eine verdeckte Gewinnausschüttung vor? Ist für den Gegenbeweis des § 8 b Abs. 3 Satz 6 KStG a.F. ein konkretes Vergleichsangebot eines Kreditinstituts erforderlich, oder kann eine im nachhinein erstellte Kreditwürdigkeitsanalyse ausreichen? Welche Anforderungen müssten in diesem Fall an eine solche Kreditwürdigkeitsanalyse gestellt werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG Münster |
| Vorinstanz/Datum: | 20.02.2025 |
| Vorinstanz/AZ: | 10 K 764/22 K |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 25 06 13 |